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Ladung auf dem Dach darf schon seitlich überstehen, nur muss sie gut erkennbar sein. Das ist bei flachen Platten und Stangen wie im Bild erkennbar, nicht der Fall. §22 (5) StVO
Und das Fahrzeug darf insgesamt nicht breiter als 2,55m werden.
Für mich wäre das fast schon nach einem Grund aus bei den Behörden durchzurufen, als Fahrradfahrer kann das schon ziemlich gefährlich werden…
👆🏻 Im Grunde genommen stellt das eine erhebliche Gefahr dar.