Demnach sei es möglich, dass statt der angeordneten Begehung durch Eigentümer und dessen Gutachter der Bezirk „selbst die Brandschutzprüfung durchführt“.

Das Bezirksamt habe sich zu dieser Überlegung durch das Vorgehen des Eigentümers veranlasst gesehen. Schmidt warf dem Eigentümer vor, die Brandschutzprüfung für Maßnahmen nutzen zu wollen, „die nicht den Brandschutz betreffen“.