Ein Vater wird wegen Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Stundenlang hat er die Mutter seines Sohnes ins Gesicht geschlagen, gewürgt und versucht, sie zu vergewaltigen. Für den 13-jährigen Sohn will er ein gemeinsames Sorgerecht, sie will es aufgrund der Vorfälle auf keinen Fall. Sogar das Attest einer Psychiaterin bringt sie bei, das belegt, dass sie Angst vor jeder Begegnung mit ihrem Peiniger hat. Das zuständige Familiengericht jedoch droht ihr, dass man ihr die mangelnde Kommunikationsfähigkeit mit dem Ex-Partner als Erziehungsunfähigkeit auslegen könne. Eine mögliche Konsequenz: der Verlust des Sorgerechts, für sie, nicht für ihn.